Berlin: Interdisziplinäre Improvisationswerkstatt

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Das Kostümkollektiv bietet monatlich das Werkstatt-Format Kostüm + an. Hier können Künstler auf und hinter der Bühne gemeinsam in Improvisationen einen bestimmten Aspekt von Kostümbild erforschen. Diese Aspekte sind z.B. bisher gewesen: Bewegung, Text, Rolle und Körper.

Unter Anleitung von einer Kostümbildnerin und einer Partnerin aus einem anderen Fach der Bühnenkunst ( z.B. Tanz, Regie, Schauspiel, Performance, Theaterpädagogik oder Kulturwissenschaft…) untersuchen wir Kostüme und Material aus unserem Fundus und loten Ansätze und Parameter des jeweiligen Themenfeldes aus.

Die Workshopleitung ist erfahren in der Anleitung und Vermittlung und schneidet ihre Methoden extra auf das jeweilige Thema zu.

Die kommende Werkstatt beschäftigt sich mit der Persona, dem öffentlichen Ich auf der Bühne in Performance, Aktion und Präsentation:
Wie viel Ich steckt in einem Kostüm? Wie viel Kleidung ist Verkleidung? Kostüm wird als wichtiger Partner der Bühne, Aktion und Präsentation erforscht. Diesmal ist das Forschungsthema die Identität des öffentlichen Ich. Material aus unserem Fundus dient als Arbeitsgrundlage. Diese Werkstatt richtet sich an alle Künstler auf- und hinter der Bühne, ob Performance, Tanz, Schauspiel, Musik oder Pädagogik.

Leitung: Tanja Arthur (Performerin, Regisseurin und Kulturwissenschaftlerin) und Muriel Nestler (Bühnen- und Kostümbildnerin)

So | 25. August | 11:00 -17:00 Uhr
Treffpunkt im Kostümkollektiv | Kunstquartier Bethanien
Unkostenpauschale: 35 €
Anmeldung bitte bis 15. August unter: workshop[at]kostuemkollektiv.de
Nächster Termin: 21. September (Kostüm + Spiel)

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Berlin: Rundgang an der Universität der Künste

Wie jedes Jahr endet das Sommersemester an der UdK mit einem dreitägigen Rundgang (Siehe hier)

An neun verschiedenen Standorten der UdK sind die Ateliers, Studios, Werkstätten und die Probebühne für interessierte Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Zeit:
12. bis 14. Juli 2013
Fr 13-22 Uhr, Sa 11-22 Uhr, So 11-20 Uhr

Ort:
UdK Berlin
Hardenbergstr. 33
10623 Berlin

Hier eine Einladung des Studiengangs Kostümbild:

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Berlin: Es kommt, was kommen musste …

Herausgegeben von Anna Eiermann am 5. Juli 2013

Es kommt, was kommen musste…
und man kann sich über die Kurzsichtigkeit aller Verantwortlichen nur wundern!
Wie schön wäre es, mal wieder mit Lust und Freude seine Arbeit machen zu können, ohne vor existenzvernichtender Finanzamtspost Angst haben zu müssen.

Schon seit Veröffentlichung des geplanten Jahressteuergesetzes 2013 häuften sich bei Kostüm- und Bühnenbildnern Umsatzsteuernachforderungen zum 19% Satz. Die Begründungen sind umständlich, angreifbar und ganz sicherlich ehrabschneidend für unseren künstlerischen Beruf.

Im Rahmen der Planungen des Jahressteuergesetzes 2013 wurde durch politischen Eingriff die Inkraftsetzung des BFH Urteils ( XI R 44/08) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verhindert. Dieses BFH Urteil, das sogenannte „Steckelurteil”,  wäre es denn veröffentlicht worden, hätte bedeutet, dass alle Regisseure und Choreographen künftig, und auch für die Vergangenheit, 19% Umsatzsteuer zu zahlen bzw. nachzuzahlen hätten. Für sie, aber auch für die Theaterlandschaft eine Katastrophe.

Daher das Jahressteuergesetz 2013, eine Notrettungshilfe der Politik, die Regisseure und Choreographen künftig komplett von der Umsatzsteuer befreit, aber Bühnen- und Kostümbildner ausdrücklich ausschließt.
Niemand, der sich im Theater auskennt, versteht’s!
Aber die Finanzämter verstehen das sehr wohl: dieses BFH Urteil in höchster Instanz existiert ja, es ist keinesfalls ungültig.

Und kaum ist besagtes Jahressteuergesetz 2013 endlich und endgültig Anfang Juni verabschiedet, passiert logischerweise Folgendes: In der Einspruchsentscheidung des Finanzamtes Detmold Mitte Juni gegen Bühnenbildnerin A.D. wird das BFH Urteil zitiert, als hätten sie darauf gewartet:

„Im BHF Urteil vom 04.05.2011 (XI R 44/08) wurde die Anwendung des Regelsteuersatzes auf Umsätze im Zusammenhang mit der Inszenierung einer Oper durch einen selbstständig tätigen Regisseur entschieden. Daraus ergibt sich eine analoge Anwendung auf die Tätigkeit als selbstständige Bühnenbildnerin.”

Die Kurzsichtigkeit der Politik, aber auch der Standesvertretung „Bühnenverein” ist wahrhaft beklagenswert und unverständlich. Unsere wesentlichen Theaterberufe wurden im Regen stehen gelassen.
Aber alle am Jahressteuergesetz 2013 Beteiligten haben sich gefreut und sich selber heftig gelobt und gefeiert.

Bühnenbildnerin A. D. wird jetzt klagen müssen. Es könnte sein, dass diese Klage für uns alle maßgeblich sein wird. Vielleicht wird sie durch alle Instanzen hindurch müssen – und wenn nicht sie, dann jemand anderes.
In der Vergangenheit haben uns weder Politik noch Standesvertretungen unterstützt. Möge es bald anders werden. Bis dahin müssen wir selbst etwas tun!

Ein Rechtsanwaltsanderkonto des „Rechtshilfefonds Umsatzsteuer für Bühnen- und Kostümbildner” ist unter folgender Kontoverbindung ab sofort eingerichtet:

Rechtsanwältin Werra Katharina von Swieykowsi-Trzaska
Konto Nr. 105784303  bei der Deutschen Bank Berlin
BLZ 10070024
IBAN: DE 89 1007 0024 0105 7843 03
BIC ( SWIFT-CODE ) DEUTDEDBBER

Veröffentlicht unter Aufruf

Berlin: Akademie protestiert gegen Entscheidung des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien

Erschienen am 06.06.2013 um 15:00 Uhr auf dem Blog der Akademie der Künste (Sieh hier)

Künstlersozialkasse gefährdet

Der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag hat am 5. Juni eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen, die schwerwiegende Folgen für die soziale Lage tausender Künstler und Künstlerinnen nach sich ziehen kann. ?Indem die regelmäßige Überprüfung der Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen durch die Träger der Rentenversicherung nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben wird, entsteht für die Künstlersozialkasse eine voraussehbare Notlage. Da säumige Unternehmen, die der Abgabepflicht nicht nachkommen, keine ernsthaften Sanktionen zu befürchten haben, werden jene bestraft, die der Versicherungspflicht nachkommen und in Zukunft mit höheren Abgabesätzen rechnen müssen, um die zu erwartenden Ausfälle zu kompensieren.

Die Akademie der Künste fordert den Bundestag nachdrücklich auf, in den wenigen verbleibenden Tagen der laufenden Legislaturperiode die Schaden stiftende Entscheidung des Kulturausschusses zu revidieren. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit muss die regelmäßige Überprüfung der zu Abgaben an die Künstlersozialkasse verpflichteten Unternehmen unbedingt beibehalten werden.

Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste

Berlin: Bundesweite Solidarisierung der Bühnen – und Kostümbildner

23. Juni 2013

Pressemitteilung herausgegeben von Andreas Auerbach.

Unter dem Aufruf „Auftauchen und Szene” zeigen” trafen sich am 22. Juni 2013 in Berlin zahlreiche Bühnen- und Kostümbildner aus dem gesamten deutschsprachigen Theaterraum, um einen schlagkräftigen Berufsverband zu schaffen.

Wie dringend der Bedarf einer handlungsfähigen Interessenvertretung ist, wird am Beispiel der aktuellen Umsatzsteuerproblematik besonders deutlich.
Nachdem nun endlich Anfang Juni das Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet wurde, welches zumindest Regisseuren und Choreografen Rechtssicherheit bietet und sie künftig von der Umsatzsteuer befreit, sind im Gegenzuge neuerdings Bühnen- und Kostümbildner zunehmend Nachforderungen zum vollen 19%igen Umsatzsteuersatz ausgesetzt.
Diese Nachforderungen über 6 Jahre, verbunden mit 6% Zinsen sind ruinös und existenzbedrohend.

Hier gab es Einigkeit der Teilnehmer, einen Solidaritätsfond aufzulegen, um betroffenen Kollegen die Möglichkeit zu geben, sich erfolgreich juristisch zu wehren.

Daneben sind es aber auch die sich radikal verschlechternden Arbeitsbedingungen, dramatisch sinkende Honorare und die zunehmende Perspektivlosigkeit des künstlerischen Nachwuchses, die einen starken Berufsverband notwendig machen.
Bühnen- und Kostümbildner wurden ausdrücklich von den Erleichterungen des Jahressteuergesetzes ausgenommen, mit der ignoranten Begründung, nur Regisseure trügen “entscheidend” zur Realisierung eines Theaterabends bei.

Die Teilnehmenden empfinden dies auch, absurderweise anhand eines Umsatzsteuergesetzes, als eine Herabwürdigung ihres ebenfalls entscheidenden künstlerischen Beitrags an den Theaterinszenierungen.

Berlin: Einladung „auftauchen und Szene zeigen“

Im Anschluss an die ShowTech, die vom 18. bis 20. Juni in Berlin stattfindet, ist ein großes Treffen der Kostüm- und Bühnenbildner/-innen geplant:

Samstag, den 22. Juni 2013, 15:00 Uhr
TU Berlin, Bühnenbild – Szenischer Raum
Ackerstr. 71-76, 13355 Berlin
Hof 3, Treppe H, 4. Etage
Fahrverbindung: U8 – Voltastraße, S1 – Nordbahnhof, Bus 247 – Gartenplatz

 

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Veröffentlicht unter Aufruf

Akademie der Künste: Breite Koalition gegen Willkür von Finanzämtern

Erschienen am 22.03.2013 13:00 auf dem Blog der Akademie der Künste

Breite Koalition gegen Willkür von Finanzämtern
Für eine Gleichstellung freischaffender Bühnenkünstler
In der Akademie der Künste verständigten sich am 21. März 2013 zahlreiche Künstler und Vertreter von Verbänden der Darstellenden Kunst mit Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien und Vertretern der Ministerien über die Notwendigkeit, in der Umsatzbesteuerung von Bühnenschaffenden umgehend für Rechtssicherheit zu sorgen.
Zwischen den Beteiligten herrschte Einigkeit darüber, nicht nur Regisseure und Choreographen den Schauspielern, Tänzern und Dirigenten gleichzustellen und damit von der Umsatzsteuer zu befreien, sondern auch die Leistungen von Bühnen- und Kostümbildnern als gleichwertige künstlerische, urheberrechtlich geschützte Beiträge anzuerkennen und höchstens mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu besteuern. Es entspricht zunehmend der künstlerischen Praxis, dass Bühnenaufführungen Ergebnis kollektiver Arbeitsprozesse sind.
Freischaffende Bühnenkünstler dürfen nicht weiter der Willkür von Finanzämtern ausgesetzt sein, die deren Arbeit in letzter Zeit verstärkt als Dienstleistung ansehen und mit dem Höchststeuersatz belegen.

Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste
Ulrich Matthes
Direktor der Sektion Darstellende Kunst

Berlin: Kurzes Resümee über das Gespräch „Umsatzbesteuerung der Bühnenschaffenden“

Die Akademie der Künste und der Rat für die Künste haben am 21. März 2013 zu einem Gespräch am Runden Tisch eingeladen.

Thema  war “Umsatzbesteuerung für Bühnenschaffende”

Sie können eine kurze Zusammenfassung dieses Gespräches in der Steuerkampftruppe der Kostüm- und Bühnenbildner lesen.

Siehe im Menü unter Gruppen.

Akademie der Künste Berlin: Gespräch über die „Umsatzbesteuerung der Bühnenschaffenden“

Die Akademie der Künste und der Rat für die Künste laden ein zu einem Gespräch am Runden Tisch.
Thema  “Umsatzbesteuerung für Bühnenschaffende”
Künstler und Politiker werden mit steuerfachlicher Unterstützung über die jetzige Gesetzeslage sowie die finanzverwalterische und künstlerische Praxis sprechen.
Eingangsstatements u.a. von:
  • Prof. Klaus Staeck, Präsident der Akademie der Künste
  • Ulrich Matthes, Direktor der Sektion Darstellende Kunst der Akademie der Künste
  • Ulrich Khuon, Vorsitzender der Intendantengruppe des Deutschen Bühnenvereins / Rat für die Künste
  • Michael Freundt, Geschäftsführer des Dachverbandes Tanz und stellvertretender Direktor von ITI Germany
  • Martin Heering, Geschäftsführer des Bundesverbands Freier Theater
Ort: Der Plenarsaal der Akademie der Künste, Pariser Platz 4, 10117 Berlin.
Zeit:  Am 21. März 2013 von 16.00 bis 18.00 Uhr
Um Anmeldung bis zum 19. März 2013 unter Tel.: 030-200571548 oder darstellende_kunst@adk.de wird gebeten.

 

Eine Zusammenfassung der Gesprächs-Inhalte als PDF.

Umsatzbesteuerung_Bühnenschaffende

Berlin: „alt vertrautes – neu entdecken“ im Museum Europäischer Kulturen

Objekte des Alltags, Kleidung, Fotografien, Möbel, Objekte und Spielzeug der ländlichen Bevölkerung aus Kleinpolen sind in dieser Ausstellung zu sehen und zeugen von Lebenszusammenhängen und von eigenwilligem gestalterischem Ausdruck, des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts.

Intension der polnischen Kuratorinnen, die anlässlich des hundertjährigen Bestehens des Ethnografischen Museums Krakau ausgewählte Stücke der Sammlung hier auf 380 qm gegenüberstellt, besteht die Möglichkeit für den europäischen Besucher seine persönliche Assoziationskette an Kindheitserinnerung zu wecken.

Wer sich für die polnische Kultur, ihr ländliches Leben und für eigenwillige Biographien interessiert, findet hier Inspiration anhand der ausgestellten Objekte.

Heródek Figuren

Heródek Figuren

Heródek, eigtl. Karol Wójciak (1892-1971) – Bildhauer aus Lipnica Wielka im Süden von Kleinpolen (Malopolska). Er lebte zurückgezogen in einem Pferdestall, der ihm auch als Werkstatt diente. Seine Skulpturen fertigte er aus Wurzeln und Holzscheiten an und erzählte Geschichten über sie. Die größeren stellte Heródek auf einer Wiese auf, damit sie die Menschen zu einem frommen Leben bewegten.

Die Sonderausstellung im Museum Europäischer Kulturen Berlin findet vom 9. März bis 30. Juni 2013 statt.

Riccarda Merten-Eicher: Kostümbildner

In den letzten Monaten hat das Kostümforum mehrfach darüber informiert, wie die Finanzbehörden uns Kostüm- und Bühnenbildner/-innen neuerdings den Status als Künstler/-in bestreiten und uns dem Handwerk zuordnen wollen.

Um so mehr freue ich mich über Riccarda Merten-Eichers unlängst erschienenes Buch Kostümbildner in Film, Fernsehen und TheaterIn der Tat wäre zu wünschen, dass die Mitarbeiter/-innen der genannten Behörden und die für Kultur zuständigen Politiker/-innen sich anhand seiner vor Augen führen lassen, wie anspruchsvoll unser Beruf nicht nur in handwerklicher, sondern auch in künstlerischer Hinsicht ist.

So wird eingangs nicht allein umrissen, über welches umfangreiche Spektrum an Fähigkeiten und Fertigkeiten ein/-e Kostümbildner/-in verfügen muss und wie vielfältig sich die Herausforderungen in unseren verschiedenen Tätigkeitsfeldern gestalten können. Es wird dabei zugleich auch verdeutlicht, dass unsere Arbeit einen vollwertigen künstlerischen Beitrag darstellt:

Die Kostümbildner bestimmen im Sinne des Urheberrechts das visuelle Erscheinungsbild der im Filmwerk agierenden Figuren und sind so maßgeblich am Gesamtkunstwerk beteiligt. (S. 14)

Diese Aussage sollten sich neben den Finanzbehörden und der Politik gleicherweise die zu Herzen nehmen, mit den wir unsere Verträge schließen. Umgekehrt kann sie – wie das Buch im Ganzen – dazu beitragen, uns in unserem Selbstverständnis zu bestärken.

Darüber hinaus werden auch gestandene Kostümbildner/-innen in diesem anregenden Buch mannigfache Gelegenheit finden, ihre Erfahrungen mit denen einer Kollegin abzugleichen, die weiß, wovon sie spricht.

Hierbei steht die Arbeit beim Film im Vordergrund. Ausführlich werden die technischen und künstlerischen Vorbereitungen zu Projekten, die Realisation, der Drehablauf und die Abwicklung dargestellt.

Besonders schön ist es, dass die Autorin in diesem Zusammenhang mehrere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Departments sowie Rückblicke auf eigene Kostümbildarbeiten eingebaut hat.

Das Kapitel zum Kostümbild für die Bühne wird ebenfalls mit einem solchen Gespräch abgerundet.

Damit gibt Merten-Eicher nicht nur einen sachkundigen Überblick über die wichtigsten Aspekte unseres Berufs, sondern auch lebensnahe Einblicke in den beruflichen Alltag.

160 Seiten
20 s/w-Abbildungen
13,5 x 21,5 cm
€ 16,90

ISBN 978-3-89487-717-0

München: Eine Solidaritätserklärung

Ich freue mich, Herrn Fabian Iberls Solidaritätserklärung hier auf dem Blog veröffentlichen zu können. Als Ingenieur für Theatertechnik hat er einen klaren Blick auf die ungeklärte und widersprüchliche Praxis der Finanzämter, Theatergagen der Kostüm- und Bühnenbildner mit 19 % Umsatzsteuer zu belegen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Unbehagen habe ich in der frisch erschienen Bühnentechnischen Rundschau als erstes den Artikel “Bühnen- und Kostümbild: Kunst oder Dienstleistung” gelesen. Ich bin Konstrukteur und stellvertretender Werkstättenleiter an an einem der Münchner Theater und habe in dieser Funktion täglich mit Szenografen zu tun. Ich muss zugeben, dass mir die Problematik Umsatzsteuergesetz im Zusammenhang mit den Gagen der Kostüm- und Bühnebildner bisher so nicht bewusst war. Als nebenberuflich auf eigene Rechnung arbeitendes “Ein-Mann-Kleinunternehmen” (Ingenieur für Theatertechnik) ist mir der Umgang mit dem Umsatzsteuergesetz jedoch bestens vertraut.

Beim Lesen des Textes ist mir aufgefallen, dass die Handhabung der Umsatzsteuer in der freien Wirtschaft grobe Differenzen zu der im Fall der Künstlergagen am Theater aufweist. Meine Gedanken sind folgende:

In der freien Wirtschaft ist die Umsatzsteuer für die Unternehmen/Dienstleister/Firmen usw. ein Durchlaufposten. Die Umsatzsteuer bezahlt am Ende der Konsument/Kunde/Endverbraucher. Das zeigt sich daran, dass Unternehmen die auf ihre eigenen Einkäufe entfallende Umsatzsteuer mit den von Endverbrauchern vereinnahmten Umsatzsteuerbeträgen verrechnen. Die Unternehmen übernehmen damit zwar die formale Abwicklung und die damit verbundene Bürokratie der Umsatzsteuereinnahmen, tatsächlich bezahlen tut die Umsatzsteuer aber der Verbraucher. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich im Grunde genommen um eine Konsumsteuer, deren Bezeichnung unglücklich gewählt wurde.

Anders offensichtlich bei den Künstlergagen am Theater: hier sollen die Künstler die Umsatzsteuern sozusagen stellvertretend für die eigentlichen “Endverbraucher”, nämlich die Theater bezahlen. Mit einem fadenscheinigen Argument obendrein: die Kassen der Theater sind klamm, deshalb lässt sich die Umsatzsteuer nicht an den Endverbraucher Theater durchreichen. Das ist aber ein Totschlagargument, das vor allem von der Tatsache geschürt wird, dass man die Bezahlung der Künstler einmal als Gage betrachtet (sie sind ja im Grunde genommen so eine Art Arbeitnehmer mit keinerlei Arbeitnehmerrechten wie Kündigungsschutz oder ähnlichem) und andererseits als Brutto-Rechnungsbetrag, der für das künstlerische Auftragswerk vom Theater als Kunde zu entrichten ist.

Überträgt man die in der freien Wirtschaft selbstverständliche Praxis in Sachen Umsatzsteuer auf das Theater, zeigt sich die Groteske der Situation: da die meisten Theater öffentlich finanziert sind, fordern die Finanzämter im Grunde genommen Geld von sich selbst.

Die für die Kostüm- und Bühnenbildner tragische Situation ist, dass sich in den Theatern bei Vertragsverhandlungen die unappetitliche Praxis etabliert hat, eine Bruttogage zu verhandeln. Damit wird der schwarze Peter im Spiel mit dem Fiskus auf die Künstler abgewälzt.

Ich kenne aber kein Unternehmen das sich das bieten lassen würde. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (beispielsweise vor knapp 10 Jahren von 16% auf 19%) musste der Endverbraucher tragen. In der Diskussion um die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% in der Hotelbranche wurde mit der den Konsum ankurbelnden Wirkung argumentiert.

Kauft ein Theater Material für ein Bühnenbild ein, so ist auch hier die Umsatzsteuer vom Theater zu bezahlen. Ich habe beim Einholen von Angeboten bei uns in der Werkstättenleitung jedenfalls noch nie auf einem Angebot den Vermerk gefunden, dass die Umsatzsteuer freundlicherweise die Zulieferfirma übernimmt.

Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, für die Künstlerinnen und Künstler einen einheitlich geltenden Umsatzsteuersatz für alle Theaterschaffenden festzulegen. Insofern unterstütze ich Ihren Protest zu voll und ganz. Gleichwohl ist es mir aber ein Anliegen, auf das Kernproblem hinzuweisen. Nicht dass ich so realitätsfern wäre zu glauben, dass sich diese Situation leicht ändern ließe. Aber ich denke, wenn man die Lage so betrachtet, wie eben ausgeführt, wird die Argumentationslinie der Künstlerinnen und Künstler deutlich gestärkt.

Und ein wichtiger Punkt muss dabei auch beachtet werden: ein Durchschnittseinkommen von 11.400 Euro brutto bedeutet, dass diese Leute im Durchschnitt nahe an der offiziellen Armutsgrenze leben. Das tun Unternehmen in der Regel nicht. Zumindest nicht, wenn sie dauerhaft bestehen wollen.

Im Übrigen finde ich natürlich die Aussage Ihres Protestschreibens absolut richtig, dass der reguläre Umsatzsteuersatz im Zusammenhang mit künstlerischen Tätigkeiten in keinerlei Weise gerechtfertigt ist. Auch hier fördert der Gedankenansatz, dass die Umsatzsteuer stets vom Endverbraucher geschuldet wird, Interessantes zu Tage: Auf Konzert- und Theaterkarten wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% erhoben, ebenso wie auf das Kulturgut Buch. Warum sollte der Theaterbesuch dieser Art der staatlichen Förderung unterliegen, wenn die Theatermacher wie Unternehmen der freien Wirtschaft betrachtet werden?

Ich hoffe, dass sowohl meine Gedanken als auch meine Solidarität den Künstlerinnen und Künstlern gegenüber durch diese Zeilen verständlich zum Ausdruck kamen. Ich wünsche Ihnen nun trotz aller ärgerlichen Begebenheiten ein gutes und erfolgreiches Jahr 2013 und verbleibe einstweilen

mit den besten Grüßen aus München

Ihr Fabian Iberl

Protestaufruf: Die Unterschriftensammlung geht weiter

Wenn Sie den Protestaufruf von Anna Eiermann unterschreiben wollen, melden Sie sich bei der Steuerkampftruppe an. Ihre Anmeldung gilt als Unterschrift.

Eine Mitgliedschaft im Kostümforum ist kostenfrei, es entstehen dadurch keinerlei Verpflichtungen, ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und Sie können Ihren Account einfach wieder löschen.

Erster Schritt – ein Benutzerkonto erstellen, um sein Berufs-Profil anzugeben mit Benutzername und Passwort.
Nachdem Sie ein Benutzerkonto eingerichtet haben, können Sie Mitglied in der öffentliche Steuerkampftruppe werden.
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Umsatzsteuer: Flugblatt-Aktion

Wie hier in der Gruppe mit dem schönen Namen „Steuerkampftruppe“ zu lesen, haben eine Kollegin und ein Kollege in NRW derzeit mit ihren örtlichen Finanzämtern zu kämpfen, weil diese eine Umsatzsteuer in Höhe von 19 % auf ihre Gagen verlangen und entsprechend hohe Nachforderungen über Jahre zurück stellen.

Zwei Anlässe mehr, aktiv zu werden!

Zu diesem Zweck veröffentlichen wir ein Flugblatt, das Anna Paterok vom Bund der Szenografen formuliert hat und das wie von diesem auch von der gtkos und vom Kostümforum unterzeichnet ist. Wir rufen alle Kolleginnen und Kollegen herzlich dazu auf, diesen Text herunterzuladen und in ihrem beruflichen Umfeld zu verbreiten!

Download (PDF, 765KB)

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Aktuell: Aufruf zur Änderung des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2013

Hier die aktuelle Fassung des Aufrufs zur Änderung des Entwurfs zum Jahressteuergesetz 2013.

Nachdem der erste Aufruf von Anna Eiermann und Martin Kohler von 400 Kollegen- und Kolleginnen unterzeichnet wurde, erscheint hier nochmals eine Zusammenfassung.

Der Aufruf beinhaltet Forderungen und Begründungen und zeigt Erfahrungsberichte von Betroffenen auf.

Download (PDF, 141KB)

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