Herausgegeben von Anna Eiermann am 5. Juli 2013
Es kommt, was kommen musste…
und man kann sich über die Kurzsichtigkeit aller Verantwortlichen nur wundern!
Wie schön wäre es, mal wieder mit Lust und Freude seine Arbeit machen zu können, ohne vor existenzvernichtender Finanzamtspost Angst haben zu müssen.
Schon seit Veröffentlichung des geplanten Jahressteuergesetzes 2013 häuften sich bei Kostüm- und Bühnenbildnern Umsatzsteuernachforderungen zum 19% Satz. Die Begründungen sind umständlich, angreifbar und ganz sicherlich ehrabschneidend für unseren künstlerischen Beruf.
Im Rahmen der Planungen des Jahressteuergesetzes 2013 wurde durch politischen Eingriff die Inkraftsetzung des BFH Urteils ( XI R 44/08) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verhindert. Dieses BFH Urteil, das sogenannte „Steckelurteil”, wäre es denn veröffentlicht worden, hätte bedeutet, dass alle Regisseure und Choreographen künftig, und auch für die Vergangenheit, 19% Umsatzsteuer zu zahlen bzw. nachzuzahlen hätten. Für sie, aber auch für die Theaterlandschaft eine Katastrophe.
Daher das Jahressteuergesetz 2013, eine Notrettungshilfe der Politik, die Regisseure und Choreographen künftig komplett von der Umsatzsteuer befreit, aber Bühnen- und Kostümbildner ausdrücklich ausschließt.
Niemand, der sich im Theater auskennt, versteht’s!
Aber die Finanzämter verstehen das sehr wohl: dieses BFH Urteil in höchster Instanz existiert ja, es ist keinesfalls ungültig.
Und kaum ist besagtes Jahressteuergesetz 2013 endlich und endgültig Anfang Juni verabschiedet, passiert logischerweise Folgendes: In der Einspruchsentscheidung des Finanzamtes Detmold Mitte Juni gegen Bühnenbildnerin A.D. wird das BFH Urteil zitiert, als hätten sie darauf gewartet:
„Im BHF Urteil vom 04.05.2011 (XI R 44/08) wurde die Anwendung des Regelsteuersatzes auf Umsätze im Zusammenhang mit der Inszenierung einer Oper durch einen selbstständig tätigen Regisseur entschieden. Daraus ergibt sich eine analoge Anwendung auf die Tätigkeit als selbstständige Bühnenbildnerin.”
Die Kurzsichtigkeit der Politik, aber auch der Standesvertretung „Bühnenverein” ist wahrhaft beklagenswert und unverständlich. Unsere wesentlichen Theaterberufe wurden im Regen stehen gelassen.
Aber alle am Jahressteuergesetz 2013 Beteiligten haben sich gefreut und sich selber heftig gelobt und gefeiert.
Bühnenbildnerin A. D. wird jetzt klagen müssen. Es könnte sein, dass diese Klage für uns alle maßgeblich sein wird. Vielleicht wird sie durch alle Instanzen hindurch müssen – und wenn nicht sie, dann jemand anderes.
In der Vergangenheit haben uns weder Politik noch Standesvertretungen unterstützt. Möge es bald anders werden. Bis dahin müssen wir selbst etwas tun!
Ein Rechtsanwaltsanderkonto des „Rechtshilfefonds Umsatzsteuer für Bühnen- und Kostümbildner” ist unter folgender Kontoverbindung ab sofort eingerichtet:
Rechtsanwältin Werra Katharina von Swieykowsi-Trzaska
Konto Nr. 105784303 bei der Deutschen Bank Berlin
BLZ 10070024
IBAN: DE 89 1007 0024 0105 7843 03
BIC ( SWIFT-CODE ) DEUTDEDBBER