Allianz der Freien Künste: Pressemitteilung „KSK Versicherung in der Corona Zeit”

Pressemitteilung vom 10. März 2021

Unter der Allianz der Freien Künste vereinen sich 19 organisierte Bundesverbände. Diese Verbände vertreten die berufsrelevanten und kulturpolitischen Interessen ihrer künstlerisch freischaffenden Mitglieder.

Seit Beginn der Krise sind die Kunst- und Kulturschaffenden unmittelbar und existenziell von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteur*innen ist die Ausübung ihrer Berufe seit mittlerweile fast einem Jahr nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Somit sind viele Künstler*innen darauf angewiesen ihren Lebensunterhalt temporär mit nicht-künstlerischen Nebentätigkeiten zu erwirtschaften.

Für KSK-versicherte Künstler*innen, die mit nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten über 450 Euro pro Monat dazuverdienen, ergeben sich folgende Probleme:

  • Wenn ihr Zuverdienst aus selbstständiger nicht-künstlerischer Nebentätigkeit die Zuverdienst- grenze von 450 Euro im Monat überschreitet, verlieren sie den im KSVG festgeschriebenen, zur Hälfte bezuschussten, Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK – selbst dann, wenn der größere Teil des Einkommens mit selbstständiger künstlerischer Tätigkeit erzielt wird.
  • Die entsprechenden Beiträge müssen dann in voller Höhe von den Künstler*innen selbst getragen werden – und zwar für das gesamte Einkommen (aus künstlerischer und nicht-künstlerischer Arbeit) – auch wenn der Tätigkeits- bzw. Verdienstschwerpunkt bei der künstlerischen Tätigkeit liegt.
  • Über eine Aussetzung der Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Nebentätigkeiten könnte der Gesetzgeber – im Sinne der im KSVG festgeschriebenen Schutzwürdigkeit der Künstler*innen – in der Krise besonders wirksame Unterstützung leisten.

Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf – für die Dauer der Pandemie und eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2022 – die Zuverdienstgrenzen für nicht- künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst auszusetzen oder deutlich anzuheben.

Die Allianz der Freien Künste fordert, dass die Zuverdienstgrenze in jedem Fall auf das gesamte Jahr gerechnet werden kann. Dadurch hätten die Versicherten die Möglichkeit, die bestehenden Zuverdienstmöglichkeiten – generell und besonders während der Krise voll auszuschöpfen.

Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf, durch entsprechende Nachbesserungen beim Zugang zur Grundrente schnellstmöglich die Spätfolgen der Corona-Pandemie für die soziale Absicherung der Künstler*innen im Alter abzufedern.

Zur Stabilisierung der KSK-Systems muss auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt werden, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten.

Hier die ausführliche Pressemitteilung auch zum Download.

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Allianz der Freien Künste: Pressemitteilung „Neustart Kultur II” Wirtschaftshilfen mir vielen offenen Fragen

Pressemitteilung vom 19. Februar 2021

Unter der Allianz der Freien Künste vereinen sich 19 organisierte Bundesverbände. Diese Verbände vertreten die berufsrelevanten und kulturpolitischen Interessen ihrer künstlerisch freischaffenden Mitglieder.

Seit Beginn der Krise sind die Kunst- und Kulturschaffenden unmittelbar und existenziell von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteur*innen ist die Ausübung ihrer Berufe seit mittlerweile fast einem Jahr nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Allianz der Freien Künste und viele Fachverbände hatten sich gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat im Vorfeld für eine Weiterführung bzw. Aufstockung der Förderprogramme für soloselbständige Kunst und Kulturschaffende eingesetzt. Mit dem Förderprogramm NEUSTART KULTUR II wird nun eine weitere Milliarde bereitgestellt.

Die starke Überzeichnung vieler Teilprogramme ist ein Indiz dafür, dass die Programme passgenau sind und von der Kunst- und Kulturbranche angenommen werden und ihre Wirkung entfalten können. Vor diesem Hintergrund fordert die Allianz der Freien Künste mit Blick auf die Verteilung der zweiten Kultur-Milliarde insbesondere:

• Verlängerung und Aufstockung der stark überzeichneten Förderprogramme aus Neustart Kultur I

• Einen deutlichen Schwerpunkt auf Teilprogramme und Förderinstrumente, die sich unmittelbar an die Kunstschaffenden richten

• Entwicklung neuer Förderprogramme, um Förderlücken bei Neustart Kultur I zu schließen.

Hier die ausführliche Pressemitteilung auch zum Download.

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Allianz der Freien Künste: Pressemitteilung „Nichts ist in Ordnung”

Eingegangen am 20. Januar 2021

Nichts ist in Ordnung – soloselbstständige Kunstschaffende warten noch immer auf wirksame Bundeshilfen.

Die Allianz der Freien Künste macht sich stark für die soloselbständigen Kunstschaffenden Deutschlands.

Noch immer gibt es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise.

Die Hauptforderungen der Allianz der Freien Künste im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind:

  1. Sofortiger Start und schnellstmögliche Erhöhung des im Rahmen der Neustarthilfe für Soloselbstständige in Aussicht gestellten Zuschussbetrages auf monatlich mindes- tens 1.180 Euro im Sinne eines fiktiven Unternehmer*innenlohns
  2. Zwingende Einstufung von allen soloselbstständigen Kunst- und Kulturschaffenden als »direkt Betroffene« im Rahmen der November- und Dezemberhilfen
  3. Radikale Vereinfachung der Grundsicherung für die Dauer der Pandemie (Wegfall der Bedarfsgemeinschaft, Wegfall der Vermögensprüfung, Wegfall des Bewerbungs- zwanges, Wegfall des de facto geltenden Mobilitäts-Verbotes etc.)
  4. Umgehende Aufstockung der stark überzeichneten Förderprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR um mindestens eine weitere Kultur-Milliarde
  5. Ernstzunehmende Einbeziehung der Branchen- und Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung von Hilfs- und Fördermaßnahmen
  6. Einrichtung eines überparteilichen, die Fachverbände einbeziehenden Runden Ti- sches »Kunst und Kultur 2021 ff.«

Hier die vollständige Pressemitteilung als PDF zum DOWNLOAD.

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Allianz der Freien Künste: „Ohne ernstzunehmende Nachbesserung ist den Soloselbstständigen nicht geholfen”

Unter der Allianz der Freien Künste vereinen sich 19 organisierte Bundesverbände. Diese Verbände vertreten die berufsrelevanten und kulturpolitischen Interessen ihrer künstlerisch freischaffenden Mitglieder.

In einer Pressemitteilung fordert die Allianz der Freien Künste die Bundesregierung auf, die Solo-Selbständigen mit einem existenzsichernden Pauschalbetrag für den November und Dezember 2020 zu unterstützen. Auch sollten bei solchen wirtschaftlichen Krisen die Expertise von Fachverbänden mit einbezogen werden, um ernstzunehmende Nachbesserungen der angekündigten Hilfen festzulegen.

Hier geht es auf die Seite der Allianz der Freien Künste.

Hier die ausführliche Pressemitteilung auch zum Download.

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Petition an den deutschen Bundestag: Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige

Petition 111001 Deutscher Bundestag

Mit dieser Petition können wir erreichen, dass wir Solo-Selbständige aus der Kultur- und Kunstwirtschaft den Corona-Lockdown existenziell überstehen.

Es ist eine Zumutung als freischaffender Künstler/-in wegen den mehr als eingeschränkten Verdienstmöglichkeiten einen Hartz IV Antrag auf Grundsicherung zu stellen.

Bitte unterzeichnet die Petition bis zum 25. Juni 2020 (siehe hier)

Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer einheitlich für jedes Bundesland!!!

Text der Petition

Trotz guter Absichten kommen die Corona-Hilfen bei den Selbstständigen nicht an. Es braucht einen Neustart: Die Soforthilfen müssen verlängert, rechtssicher ausgestaltet und neben laufenden Betriebskosten auch die Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung als notwendige Ausgaben anerkannt werden. Nebenberufler darf man nicht ausschließen. Zudem müssen Selbstständige beim Wiederaufbau ihrer Unternehmen und ggf. ihrer Altersvorsorge durch bürokratie- und belastungsarme Jahre unterstützt werden.

Begründung

Zum Schutz der Gesamtbevölkerung wurden weitreichende Betätigungsverbote verhängt. Die Bundesregierung hat richtig erkannt, dass Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer hiervon besonders betroffen sind und einen 50-Milliarden-Euro-Schutzschirm zugesagt.

Grundsätzlich sieht das Infektionsschutzgesetz bei Betätigungsverboten eine Entschädigung in Höhe des Einnahmeausfalls sowie die Übernahme weiterlaufender betrieblicher Kosten vor, der verursachte Schaden müsste also vollständig übernommen werden. Das ist nicht der Fall. Ziel muss es aber sein, dass Selbstständige durch die Corona-Krise nicht unverschuldet in Insolvenz gehen oder ihre Altersvorsorge aufbrauchen müssen. Und sie dürfen nicht durch die Form der Hilfen zu Bittstellern degradiert werden.

Die Bedingungen der aktuellen “Soforthilfen” unterscheiden sich je nach Bundesland und Zeitpunkt der Antragstellung erheblich. Die Rechtsunsicherheit ist so groß, dass viele Selbstständige bis heute keinen Antrag gestellt haben. Bei vielen wirken sich die Folgen der Corona-Krise zeitversetzt aus, aufgrund der zu kurzen Antragsfrist drohen sie leer auszugehen.

Zudem deckt die Soforthilfe nur die bei Solo-Selbstständigen typischerweise niedrigen laufenden Betriebskosten ab. Für ihre eigentlichen “Kosten”, nämlich für Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung, werden sie auf die Grundsicherung (“Hartz IV”) verwiesen. Die Zusage, hier auf eine Vermögensprüfung zu verzichten, wurde nicht eingehalten. Von den Selbstständigen, deren Einkommen zurzeit nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken, hat deshalb nur jeder sechste Grundsicherung beantragt oder plant dies.

Vor diesem Hintergrund fordern wir einen Neustart in Form einer “Soforthilfe Plus”. Die Hilfen müssen verlängert werden und neben den Betriebskosten rückwirkend auch einen Unternehmerlohn berücksichtigen, der Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung mit abdeckt. Die Antragsbedingungen müssen eine Gleichbehandlung unabhängig von Bundesland und Antragszeitpunkt sicherstellen, es darf keinen Flickenteppich an branchenspezifischen Fördermaßnahmen geben. Die tatsächlichen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns müssen Höhe und Dauer der Hilfen bestimmen. Die Auszahlung sollte einheitlich durch die Finanzämter erfolgen. Sie sind am besten in der Lage, Überzahlungen zu erkennen, zurückzufordern sowie Betrug zu verhindern.

Zudem braucht es ein langfristiges Konzept. Den Selbstständigen muss der Wiederaufbau ihrer Unternehmen und Altersvorsorge durch bürokratie- und belastungsarme Jahre ermöglicht werden. Unbedingt nötig ist angesichts der aktuellen hohen Verluste eine einkommensabhängige Bemessung der GKV-Beiträge für Selbstständige (wie bei Angestellten bei 450 Euro beginnend). Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbstständige soll auf neu gegründete Unternehmen beschränkt werden und erst nach drei Jahren greifen.

Zugleich muss der Staat von ihm beauftragten Selbstständigen endlich angemessene Honorare zahlen.

 

Investitionsbank Berlin Ibb: Soforthilfe für Künstler und Solo-Selbständige

Rettungszuschuss Corona

Online Antrag für Soforthilfe bei der Ibb Berlin.

Ab heute Freitag den 27. März 2020 ab 12:00 Uhr können Unternehmen und auch Künstler und Solo-Selbständige einen Online-Antrag auf Soforthilfe auf der Internetseite der Ibb Berlin stellen.

Hier geht zu der Seite der Ibb Berlin

Die Antragsstellung hat heute begonnen und man erhält eine Wartenummer.

Der Ansturm auf das Online-Portal ist groß, daher empfiehlt es sich auch die Tagesrandzeiten der nächsten Tage zur Antragstellung zu nutzen, um die Server nicht zu überlasten.

Die Investitionsbank Berlin teilt mit, dass Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen (nachfolgend nur noch Unternehmen genannt) mit bis zu fünf Beschäftigten 5.000 € aus Landesmitteln sowie bis zu 9.000 € aus Bundesmitteln beantragen können, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können aus Bundesmitteln bis zu 15.000 € beantragen. Wobei die Beträge aus Bundesmitteln (also 9.000 € bzw. 15.000 €) ausschließlich auf laufende Betriebskosten (wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc.) beschränkt werden. Wem also keine Kosten für Betriebsräume, Leasingraten etc. entstehen, wird nur in den Genuss der Landesmittel kommen.

Nach unseren Kenntnissen soll für Berliner Unternehmen/Unternehmer keine Verrechnung von Landeszuschüssen mit Bundeszuschüssen erfolgen, so wie das in anderen Bundesländern der Fall ist.

Zur Antragstellung halten Sie bitte folgende Angaben/Daten bereit, da diese in jedem Fall abgefragt werden:

  • Name, Straße, Postleitzahl des Unternehmens; wer sein Unternehmen unter der Privatanschrift führt, gibt bitte diese an
  • Rechtsform des Unternehmens; z. B. Einzelunternehmen (für Gewerbetreibende), Freier Beruf (für Künstler etc.)
  • Ausweisdokument des Unternehmers; wir gehen davon aus, dass sowohl eine Personalausweis- als auch eine Reisepass-Nummer möglich wären
  • Steuernummer des Unternehmens; regelmäßig die St-Nr., die Sie auch auf Ihren Ausgangsrechnungen verwenden, alternativ verwenden Sie bitte die St-Nr. Ihres letzten ESt-Bescheides (zu finden oben links im Bescheid, unter der Id-Nr.)
  • Bankverbindung des Unternehmens; wer kein separates Geschäftskonto führt, gibt hier bitte sein Privatkonto an.
  • Sicher gibt es noch einige weitere Einzelheiten, die für die Beantragung wichtig sind

arte.tv: Kiew • Maidan – Die Kunst und die Revolution

In der Dokumentation Maidan – Die Kunst der Revolution erhalten Sie einen Einblick über eine kreative und künstlerisch initiierte Protestbewegung, die im November 2013 auf dem Kiewer Maidan – Platz der Unabhängigkeit begann und im Februar 2014 dort auch eskalierte, indem über 100 Menschen durch Gewalt zu Tode kamen. Diese Revolution wurde von Anfang an von künstlerischen Aktionen, organisierten Performances und Musikhappenings in Bewegung gehalten und forderte die Bevölkerung dazu auf, sich an den künstlerischen Aktionen zu beteiligen. Es entstand eine Form der „Protest-Volkskunst”, die Gegenstände des Widerstands wie Molotowcocktails, Schutzschilde, Schutzhelme, Katapulte und Rüstungen selber herstellten und künstlerisch gestalteten. 

Im April 2014 eröffnete die Ausstellung I AM A DROP IN THE OCEAN – ART OF THE UKRAINIAN REVOLUTION in Wien, in der sowohl die Objekte, Grafiken und Plakate der Protestbewegung ausgestellt wurden als auch der Kunst-Kitsch aus der protzigen Villa des gestürzten und geflüchteten Viktor Janukowitsch.

Die Dokumentation Maidan – Die Kunst der Revolution ist bis zum 23. August 2019 auf arte.tv abrufbar (siehe hier)

Oberhausen: Planungstreffen Frauen*streik

Am 29. September treffen sich im Theater Oberhausen die Mitglieder des Bündnis Frauen*streik 2019. Bei diesem Planungs- und Vernetzungstreffen sind viele feministische Verbände vertreten, um den existenziellen Forderungen von uns Frauen wieder und immer wieder Nachdruck zu verleihen.

Unsere gesellschaftlichen Strukturen sind auch jetzt im 21. Jahrhundert immer noch androzentrisch ausgerichtet, d.h. unser Leben als Frau wird umfangreich von beschränktem maskulinem Denken und Handeln in der Politik, in der Bildung, in der Kultur und in der Wirtschaft geprägt und durch offene und auch versteckte Wiederstände für Reformen wird der Status Quo der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen mehr oder weniger gehalten.

Auch wenn unsere Kanzlerin Angela Merkel, eine Quotenfrau, sich für einen Welt-Fonds für Frauen stark macht, täuscht es nicht darüber hinweg, dass in Deutschland dringend Handlungsbedarf bezüglich der Gleichstellung der Frau im Arbeitsleben, der Entlohnung und der Mitverantwortung von Arbeitszusammenhängen und ihrer Ziele besteht.

Ich halte nicht viel von Frauenförderung und Fonds für Frauen, weil mit diesen Instrumentarien wieder einmal aufgezeigt wird, das man den Frauen eine gesonderte Rolle in der Wirtschaft und Gesellschaft zuweisen möchte. Es gibt ja meines Wissens explizit keine Fonds für Männer und auch explizit keine Männerförderung. Für mich sind diese Förderprogramme eine politische Augenwischerei. Wie in einer Erhebung mit Daten von 2013 nachgewiesen wurde, verdienen Frauen mit einem Hochschulabschluss durchschnittlich 21,6 % weniger als Männer. Das Entlohnungsgefälle zwischen Männern und Frauen wird weiterhin in unserer Gesellschaft, in der Wirtschaft, in der Bildung, in der Kultur und im Sozialen kalkuliert und implementiert. Fordern wir dann gleichen Lohn für gleiche Arbeit, dürfen wir uns um eine Frauenförderung bewerben und in den Gremien, die über die Förderung entscheiden, sitzen mehr Männer als Frauen.

Wir haben hier in Berlin fast 90.000 alleinerziehende Mütter, die ihre Kinder ernähren müssen. Alleine diese Tatsache fordert Reformen, da viele Frauen jetzt die Ernährer ihrer Familien sind.

Ein Paradebeispiel von Androzentrik des 20. Jahrhundert sind die Handlungen des amerikanische Präsident Donald Trump, der nicht unerheblich auf Europa Einfluss nimmt, weil er aufzeigt, dass sein betrügerisches, verleumderisches, sexistisches, rassistisches und gieriges Verhalten keinerlei politische Konsequenzen für sein Präsidentenamt hat. Die einzigen seiner Handlungen, die dem 21. Jahrhundert entsprechen, sind sein Teenager-GeTwittere von Kurznachrichten und ich hoffe, dass dieser unzulängliche Führungsstil des amerikanischen Präsidenten ein auslaufendes Modell ist.

Den Aufruf zu diesem Planungstreffen kann ich nur unterstützen und es wäre wunderbar, wenn nicht nur in NRW sondern bundesweit viele Frauen am 8. März 2019 ihre Arbeit an ihren Arbeitsplätzen und im gesellschaftlichen Leben niederlegen. Auch wäre es großartig, wenn wir Frauen im Jahr 2019 mehrmals streiken und zwar immer dann, wenn mit einer Arbeitsniederlegung eine große Wirkung erzielt werden kann, wie z.B. vor einer Premiere, zu einem verkaufsoffenen Sonntag und während des Weihnachtsgeschäfts.

Hier mehr Informationen zu Frauen*streik 2019

29. September 2018 NRW Planungs- und Vernetzungstreffen für einen Frauen*streik

Zeit: 29. September 2018 von 12.00 – 20.00 Uhr

Ort: Im Saal 2 des Theater Oberhausen, Will-Quadflieg-Platz 1, 46045 Oberhausen

Um Anmeldung wird gebeten unter ortmann@theater-oberhausen.de

ITI Jahrestagung: Symposium „Gekommen um zu bleiben. zu gestalten”

Im Juni 2018 fand im Rahmen des Theaterfestivals Theaterformen in Braunschweig die zweitägige Jahrestagung des Internationalen Theaterinstituts ITI statt.

Das diesjährige Symposium mit dem Thema „Gekommen um zu bleiben. zu gestalten” bezieht sich auf die Künstler/-innen, die durch Flucht und Vertreibung nach Deutschland gekommen sind und durch Gastspiele und Festivals die Theaterprogramme bereichern. Junge Tänzer/-innen, Schauspieler/-innen und Performance Künstler/-innen aus Syrien, Palästina und Afrika führen eine Transit-Existenz. Sie mussten und wollten ihr Ursprungsland verlassen, kommen nach Europa und tragen ihre Sprache, Identität, Mentalität und ihre Weltauffassung im Gepäck und konfrontieren uns als Publikum mit den inhumanen Auswirkungen von Autokratien, dem jüdischen und islamischen Fundamentalismus, dem wirtschaftlichen Kolonialismus und der vielschichtigen Globalisierung.

Ich als Deutsche bin eingebettet in ein kollektives System, dass zwar christliche Werte propagiert aber Waffenexporte an autokratische Staaten liefert und transnational agierende Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland Anteil haben an dem postmodernen Kolonialismus.

Die internationalen Künstler, kommen um zu bleiben und geben den Impuls zu einem öffentlichen Diskurs, Institutionen und Förderstrukturen zu schaffen, die es ermöglichen, Räume für kulturelle und künstlerischen Vielfalt zu eröffnen.

ITI Präsident Joachim Lux, Intendant des Thalia Theaters Hamburg fordert in einer Presseerklärung vom 13. Juni 2018, die Theater- und Kulturbetriebe in ihren Strukturen flächendeckend zu verändern, um den internationalen Künstler/-innen die Möglichkeit zu bieten, nicht nur in Deutschland zu bleiben sondern auch mit ihrer künstlerischen Arbeit Einfluß zu nehmen auf die Theaterprogramme, um diese mitzugestalten.

In offenen Diskussionsforen kamen Künstler/innen, Intendanten/innen der Theaterhäuser und öffentliche Förderer zu Wort.

Drei Theater haben erste Schritte unternommen und geflüchteten Künstler/-innen Strukturen an ihren Häusern zur Verfügung gestellt.

  • Krystel Khoury, Kulturmanagerin aus Damaskus (Open Border Ensemble der Münchner Kammerspiele)
  • Amal Omran, Schauspielerin und Sprecherin aus Syrien (Ma’louba Collective am Theater an der Ruhr, Mülheim)
  • Maryam Abu Khaled, Schauspielerin aus Palästina (Exil Ensemble am Gorki Theater Berlin)

In einer Podiumsrunde sprachen die drei leitenden Künstlerinnen über ihre Herkunft und ihre Intension hier in Deutschland zu arbeiten.

Die Frage kam auf, wie diese drei künstlerischen Projekte an den Theatern finanziert werden?

Finanziert werden und wurden diese künstlerischen Beiträge durch kulturelle und soziale Förderung, die projekt- oder zeitbezogen sind und waren. Nur Maryam Abu Khaled aus Berlin wurde nach Ablauf der Projektförderung ein Ensemble-Vertrag angeboten.

Für viele Bühnen in Deutschland wird die Öffnung für die Zusammenarbeit mit internationalen Künstlern und die Finanzierung von Projekten nur mit kleinen Schritten zu realisieren sein. 

Um Kulturinstitutionen das Nachdenken, die notwendige Expertise, den Aufbau von Netzwerken zu ermöglichen, hat die Kulturstiftung des Bundes den Fonds 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft eingerichtet. Anna Zosik von der Kulturstiftung des Bundes erläutert, was 360°-Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft für die kulturellen Institutionen leisten kann.

Der Fonds unterstützt Institutionen aus den Sparten Kunst, Musik, Darstellende Künste, Literatur, Architektur, Neue Medien und verwandte Formen sowie spartenübergreifende Institutionen und kunst- und kulturhistorische Museen, die sich in ihrem Feld mit Fragen der Gegenwart befassen, die gesamte Gesellschaft in den Blick zu nehmen: Einwanderung und kulturelle Vielfalt sollen als ebenso chancenreiches wie kontroverses Zukunftsthema aktiv in das eigene Haus und in die Stadtgesellschaft getragen und strukturelle Ausschlüsse im Kulturbetrieb vermindert werden. 

Der Fonds soll eine große Bandbreite von Ansatzpunkten, Strategien und Methoden fördern, die in exemplarischer Weise aufzeigen, wie Institutionen – thematisch und personell – ihr Potenzial zur Mitgestaltung der neuen Stadtgesellschaft wirksam entfalten können.

Am Nachmittag wurden gleichzeitig fünf Gesprächsrunden eröffnet für einen Austausch über die aktuellen Erfahrungen der internationalen Künstler/-innen, der Projektleiter/-innen und der Theaterinstitutionen, um Informationen und Ansätze für eine fruchtbare Zusammenarbeit in der täglichen Praxis zu erhalten.

Vertreten waren als Gesprächspartner 

  • Krystel Khoury, Amal Omran und Maryam Abu Khaled, Moderation Barbara Kastner, freie Dramaturgin.
  • Barbara Kantel, Leiterin Junges Schauspiel Hannover, Moderation Matthias Gehrt, Schauspieldirektor Theater Krefeld-Mönchengladbach
  • Helge Letonja, Choreograf und künstlerischer Leiter des stepptext dance project Bremen im Gespräch mit Kossi Sebastien Aholou-Wokawui und Medoune Seck aus Afrika, Tänzer Moderation Jörg Vorhaben, Chefdramaturg Staatstheater Mainz
  • Mey Seifan, Choreografin aus Syrien, Mitbegründerin der Tanween Company, Moderation Michael Freund ITI Berlin
  • Karen Witthuhn, freie Literatur und Theaterübersetzerin, Mitglied des ITI im Gespräch mit Yvonne Friesel, Dolmetscherin und Theaterübertitlerin

Mich hat Helge Letonjas Gesprächsrunde stepptext dance project in Bremen interessiert. Kossi Sebastien Aholou-Wokawui aus Togo und Medoune Seck aus dem Senegal, beides Tänzer und Künstler, sind Mitglieder der stepptext dance project in Bremen und trainieren mit Helge Letonja und haben sich über das stepptext dance project einen Aufenthaltsstatus erarbeitet, der ihnen ermöglicht auch außerhalb der Projektarbeit mit stepptext dance sich freischaffend weiter zu entwickeln und unabhängig zu werden.

Als letzter Programmpunkt sprach Prof. Dr. Günther Heeg, Direktor des Centre of Competence for Theater der Universität Leipzig. Sein Vortrag galt dem Inhalt seiner Publikation Das Transkulturelle Theater. Grenzüberschreitungen der Theaterwissenschaft in Zeiten der Globalisierung.

Zu dem Symposium ist eine Publikation des ITI erschienen, die die wichtigsten Informationen über die beteiligten Personen und Institutionen enthalten. Leitfäden zur Implementierung einer Diversity-Orientierung der W3-Werkstatt für internationale Kultur und Politik und Ergebnisse und Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung: Kunst in der Einwanderungsgesellschaft. Beiträge der Künste für das Zusammenleben in Vielfalt. Auch finden Sie eine Recherche von Dorothea Marcus, Kulturjournalistin und Theaterkritikerin und ein Interview mit Matthias Lilienthal, Intendant der Münchner Kammerspiele.

Die nächste Jahrestagung des ITI wird im Juni 2019 in Köln stattfinden.

Ergebnisse: Umfrage zu der Arbeitswirklichkeit von Bühnen- und Kostümbildner-innen

Dank an alle Mitglieder des Kostümforums, die an der Umfrage vom 15. Mai 2016 bis zum 29. Juli 2016 teilgenommen haben.

Von 865 angeschriebenen Kollegen und Kolleginnen aus den Berufsverbänden Bund der Szenografen e.V., GTKOS (Gesellschaft der Kostümschaffenden), GDBA (Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger), Kostümforum und LAFT Berlin (Landesverband freier darstellende Künste e.V.) nahmen 289 Künstler/-innen an der Umfrage teil.

Betreut hatte die Umfrage der Soziologe Martin Kohler. Der Lehrstuhl Methoden der empirischen Sozialforschung der Universität Potsdam führte die Umfrage durch.

Die Ergebnisse der Befragung spiegeln das gesamte Spektrum der Arbeitsrealität an den deutschen Bühnen wieder und haben uns dazu veranlasst ein Reformpaket zu formulieren, dass zu angemessenen Produktionsgagen für freischaffende Bühnen- und Kostümbildner/-innen führen soll.

Vorausschickend möchte ich bemerken, dass Theaterkünstler/-innen einen wichtigen Beitrag für unsere demokratische Gesellschaft leisten und dafür verdienen sie Wertschätzung!

Das Reformpaket für 2017

Die Fakten

  • 72%  der Bühnen- und Kostümbildner/-innen sind Akademiker.
  • 89% der Bühnen- und Kostümbildner/-innen sind freischaffend tätig.
  • 3,8 Produktionen realisieren wir pro Jahr durchschnittlich.
  • 1643,12 Euro  Brutto verdienen wir im Monat durchschnittlich.
  • 12% weniger Gage erhalten Frauen bei gleicher Arbeit.
  • Kostümbildner/-Innen verdienen 26% weniger als Bühnenbildner/-Innen bei gleicher Arbeit
  • Um 6 % haben sich unsere Einkommen im Laufe der letzten 7 Jahren verschlechtert.

Wir fordern

  • die Einführung einer gesetzlichen Sockelgage für Bühnen- und Kostümbildner/-innen von 15.000 Euro Brutto pro Produktion. Dies entspricht dem Gehalt eines Grundschullehrers.
  • gleiche Gagen für Männer und Frauen.
  • gleiche Gagen für Bühnen- und Kostümbildner/-innen.
  • die Umsatzsteuerbefreiung für alle Theaterschaffenden Künstler/-innen
  • Gagentransparenz.
  • die Personaldichte muss der Produktionsdichte entsprechen! Deshalb mehr Ausstattungsleiter, Assistenten und handwerkliche Spezialisten!
  • keine Privatisierung oder Teilprivatisierung von Theaterwerkstätten!
  • Etatanpassungen in Entsprechung zum Produktionsvolumen, zu Preisschwankungen und zu Tariferhöhungen.
  • die vollständige Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten.
  • die Politik und die Theater auf, eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch angemessene Bezahlung und familienfreundliche Strukturen zu ermöglichen.
  • mehr Risikobereitschaft von Intendanz und Dramaturgie sowie mehr Bereitschaft zu Forschung und Experiment.
  • eine Umkehr von Fast-Food-Produktion und Akkordarbeit hin zu nachhaltigen Produktionsweisen.
  • ein Rotationsprinzip bei der Auftragsvergabe von Regie, Bühne und Kostüm.
  • die Politik und die Hochschulen auf Strategien zu entwickeln, welche die Arbeitsmöglichkeiten für Absolventen der Bühnen- und Kostümbildstudiengänge auf dem übersättigten Markt verbessern.
  • Der Bund der Szenografen steht als beratendes Gremium dem Deutschen Bühnenverein für alle Entscheidungen, die in unserem Bereich getroffen werden, zur Verfügung.
  • Der Bund der Szenografen steht bei Findungskommissionen für Intendantenbesetzungen als beratendes Gremium zur Verfügung.

In unserem umfangreichen Reformpaket finden Sie die Berechnung einer Sockelgage, um den gesetzlichen Mindestlohn für unsere künstlerische Arbeit zu erhalten und wir zeigen die Leistungsphasen auf, die zu einem Bühnenbild oder Kostümbild führen.

Hier der ausführliche Forderungskatalog als PDF zum Download.

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art but fair: Untersuchung zu Arbeitsbedingungen in der darstellenden Kunst

Im Januar 2015 startete die Umfrage für faire Arbeitsbedingungen in der darstellenden Kunst (siehe hier)

Ich freue mich, dass nun die umfangreiche art but fair Studie zu Arbeitsbedingungen, Missständen sowie Vorschlägen, die zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen können, ende Mai 2016 veröffentlicht wurde (siehe hier)

Die Untersuchung ist in Zusammenarbeit mit art but fair und der Hans Böckler Stiftung STUDY Nr. 319 • Mai 2016 entstanden.

Sehr lesenswert und aufschlussreich für Bühnen- und Kostümbildner!