Allianz der Freien Künste: Pressemitteilung „KSK Versicherung in der Corona Zeit”

Pressemitteilung vom 10. März 2021

Unter der Allianz der Freien Künste vereinen sich 19 organisierte Bundesverbände. Diese Verbände vertreten die berufsrelevanten und kulturpolitischen Interessen ihrer künstlerisch freischaffenden Mitglieder.

Seit Beginn der Krise sind die Kunst- und Kulturschaffenden unmittelbar und existenziell von den Folgen der Pandemie betroffen. Für die Mehrzahl der Akteur*innen ist die Ausübung ihrer Berufe seit mittlerweile fast einem Jahr nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Somit sind viele Künstler*innen darauf angewiesen ihren Lebensunterhalt temporär mit nicht-künstlerischen Nebentätigkeiten zu erwirtschaften.

Für KSK-versicherte Künstler*innen, die mit nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten über 450 Euro pro Monat dazuverdienen, ergeben sich folgende Probleme:

  • Wenn ihr Zuverdienst aus selbstständiger nicht-künstlerischer Nebentätigkeit die Zuverdienst- grenze von 450 Euro im Monat überschreitet, verlieren sie den im KSVG festgeschriebenen, zur Hälfte bezuschussten, Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK – selbst dann, wenn der größere Teil des Einkommens mit selbstständiger künstlerischer Tätigkeit erzielt wird.
  • Die entsprechenden Beiträge müssen dann in voller Höhe von den Künstler*innen selbst getragen werden – und zwar für das gesamte Einkommen (aus künstlerischer und nicht-künstlerischer Arbeit) – auch wenn der Tätigkeits- bzw. Verdienstschwerpunkt bei der künstlerischen Tätigkeit liegt.
  • Über eine Aussetzung der Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Nebentätigkeiten könnte der Gesetzgeber – im Sinne der im KSVG festgeschriebenen Schutzwürdigkeit der Künstler*innen – in der Krise besonders wirksame Unterstützung leisten.

Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf – für die Dauer der Pandemie und eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2022 – die Zuverdienstgrenzen für nicht- künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst auszusetzen oder deutlich anzuheben.

Die Allianz der Freien Künste fordert, dass die Zuverdienstgrenze in jedem Fall auf das gesamte Jahr gerechnet werden kann. Dadurch hätten die Versicherten die Möglichkeit, die bestehenden Zuverdienstmöglichkeiten – generell und besonders während der Krise voll auszuschöpfen.

Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf, durch entsprechende Nachbesserungen beim Zugang zur Grundrente schnellstmöglich die Spätfolgen der Corona-Pandemie für die soziale Absicherung der Künstler*innen im Alter abzufedern.

Zur Stabilisierung der KSK-Systems muss auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt werden, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten.

Hier die ausführliche Pressemitteilung auch zum Download.

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