Aus der Newsletter des Bundes der Szenografen vom 18.12.2013:
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Bund der Szenografen e.V., sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Euch und Sie darüber informieren, dass wir erneut einen großen Erfolg in der Umsatzsteuerproblematik gemacht haben!
In den Finanzministerien Sachsen und Berlin haben sich die Referatsleiter der Ministerien Ende November darauf verständigt, im Fall von Verträgen zwischen Bühnen- oder Kostümbildnern und Theatern als Regelfall anzunehmen, dass es dabei auf “die schöpferische Leistung des beauftragten Bühnen- oder Kostümbildners ankommt” und Vertragsinhalt die Übertragung von Urheberrechten ist. Das bedeutet, dass eindeutig der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. In Kürze soll dazu ein Schreiben im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht werden.
Gleichzeitig weisen beide Ministerien darauf hin, dass “Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten” den wesentlichen Vertragsinhalt ausmachen sollen – und geben damit einen Teil der Verantwortung für die angemessene Besteuerung an die Theater zurück.
Hoffen wir, dass weitere Bundesländer bald nachziehen!
Bund der Szenografen e.V.
Zumal als Vorstandsmitglied des Bundes der Szenografen freue ich mich sehr über diese Entwicklung.
Ich hoffe ebenfalls, dass hiermit ein entscheidender Schritt für mehr Rechtssicherheit bezüglich der Besteuerung unserer künstlerischen Leistung nach ermäßigtem Umsatzsteuersatz getan ist.
Es wäre nur folgerichtig, wenn die von den genannten Finanzministerien vertretene Sicht der Dinge dann auch in unseren Werkverträgen mit Schauspielhäusern umgesetzt würde. Der Bund der Szenografen entwickelt derzeit gemeinsam mit Rechtsanwalt Oliver Kummer einen entsprechenden Mustervertrag, der in naher Zukunft mit Vertretern des Deutschen Bühnenvereins erörtert werden soll.
Wie gesehen hat der Bund der Szenografen in diesem Jahr schon sehr viel für uns erreicht. Damit unser Berufsverband im kommenden Jahr mit noch größerer Durchsetzungskraft arbeiten kann, möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht Mitglied sind, einen Beitritt nahelegen.