Protestaktion heute: 23. September 2012 bis 18:00 Uhr
Unterzeichnet den Aufruf!
Ab diesem Jahr erlauben sich einige Finanzämter, die Honorare für die künstlerische Arbeit der Kostümbildner/-innen und der Bühnenbildner/-innen anstatt mit 7% mit 19% Mehrwertsteuer zu belegen.
Dadurch wird die künstlerische Arbeit dieser Berufssparten unter Dienstleistungen eingeordnet.
Zudem fordern die betreffenden Finanzämter für die vorausgegangenen Jahre rückwirkend eine Nachentrichtung der Umsatzsteuer zum Satz von 19%.
Zeitgleich gibt es einen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013, der vorsieht, Regisseure und Choreographen von der Umsatzsteuer gänzlich freizustellen. Angemessen wäre es, die künstlerische Arbeit der Kostüm- und Bühnenbildner/-innen gleich zu behandeln!
Nachdem in den letzten Jahren kaum eine Erhöhung von Gagen durchsetzen war, würde eine Besteuerung mit 19% in den allermeisten Fällen einen einschneidenden Einkommensverlust mit sich bringen, da die zusätzlichen 12% sicherlich nur selten von den Auftraggebern übernommen würden.
Zum gegenwärtigen Stand der Dinge hat sich RA Friedhelm Unverdorben von der Kanzlei Peter Raue gegenüber der Kollegin Anna Eiermann kürzlich wie folgt geäußert:
Die einzige Chance, die ich sehe, um hier für die Vergangenheit eine befriedigende und vor allem positive Lösung für alle Regisseure/Bühnenbildner und Kostümbildner zu finden, ist auf politischem Wege Druck auf das Bundesfinanzministerium auszuüben, damit dieses einen sog. Nichtanwendungserlass veröffentlicht mit der Maßgabe, dass das BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 über den entschiedenen Einzelfall hinaus in ALLEN noch offenen Fällen NICHT angewendet wird.
Anna Eiermann, die ihrerseits von der Neuregelung und den Nachzahlungsforderungen der Finanzbehörden betroffen ist, hat einen Aufruf formuliert und fordert alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, ihr diesen mit einer E-Mail bis heute, 23. September 2012, 18:00 Uhr, wie folgt zu übermitteln.
Unter Betreff bitte schreiben:
Ich unterzeichne den Aufruf
Dann als Text:
Name und Adresse
Die E-Mail an: ……Die E-Mail Adresse wurde nach Ablauf des Aufrufs entfernt.
Hier der Aufruf: