Berlin: Akademie protestiert gegen Entscheidung des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien

Erschienen am 06.06.2013 um 15:00 Uhr auf dem Blog der Akademie der Künste (Sieh hier)

Künstlersozialkasse gefährdet

Der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag hat am 5. Juni eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen, die schwerwiegende Folgen für die soziale Lage tausender Künstler und Künstlerinnen nach sich ziehen kann. ?Indem die regelmäßige Überprüfung der Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen durch die Träger der Rentenversicherung nicht mehr per Gesetz vorgeschrieben wird, entsteht für die Künstlersozialkasse eine voraussehbare Notlage. Da säumige Unternehmen, die der Abgabepflicht nicht nachkommen, keine ernsthaften Sanktionen zu befürchten haben, werden jene bestraft, die der Versicherungspflicht nachkommen und in Zukunft mit höheren Abgabesätzen rechnen müssen, um die zu erwartenden Ausfälle zu kompensieren.

Die Akademie der Künste fordert den Bundestag nachdrücklich auf, in den wenigen verbleibenden Tagen der laufenden Legislaturperiode die Schaden stiftende Entscheidung des Kulturausschusses zu revidieren. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit muss die regelmäßige Überprüfung der zu Abgaben an die Künstlersozialkasse verpflichteten Unternehmen unbedingt beibehalten werden.

Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste

Akademie der Künste: Breite Koalition gegen Willkür von Finanzämtern

Erschienen am 22.03.2013 13:00 auf dem Blog der Akademie der Künste

Breite Koalition gegen Willkür von Finanzämtern
Für eine Gleichstellung freischaffender Bühnenkünstler
In der Akademie der Künste verständigten sich am 21. März 2013 zahlreiche Künstler und Vertreter von Verbänden der Darstellenden Kunst mit Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien und Vertretern der Ministerien über die Notwendigkeit, in der Umsatzbesteuerung von Bühnenschaffenden umgehend für Rechtssicherheit zu sorgen.
Zwischen den Beteiligten herrschte Einigkeit darüber, nicht nur Regisseure und Choreographen den Schauspielern, Tänzern und Dirigenten gleichzustellen und damit von der Umsatzsteuer zu befreien, sondern auch die Leistungen von Bühnen- und Kostümbildnern als gleichwertige künstlerische, urheberrechtlich geschützte Beiträge anzuerkennen und höchstens mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu besteuern. Es entspricht zunehmend der künstlerischen Praxis, dass Bühnenaufführungen Ergebnis kollektiver Arbeitsprozesse sind.
Freischaffende Bühnenkünstler dürfen nicht weiter der Willkür von Finanzämtern ausgesetzt sein, die deren Arbeit in letzter Zeit verstärkt als Dienstleistung ansehen und mit dem Höchststeuersatz belegen.

Klaus Staeck
Präsident der Akademie der Künste
Ulrich Matthes
Direktor der Sektion Darstellende Kunst

Resonanz der Berliner Presse auf die Protestaktion vom 23. September 2012

Für alle Kostüm- und Bühnenbildner/-innen, die an der kurzfristig anberaumten Protestaktion mit Unterschriftensammlung vom 23. September nicht teilnehmen konnten, verweise ich mit einem Link auf den am 11.10. 2012 erschienen Artikel des Tagesspiegels Wenn das Finanzamt zweimal klingelt Bühnenkünstler
streiten gegen die Umsatzsteuer
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Hier ist der Artikel zu lesen.